Landesgesetzgebung

Hier veröffentlichen wir sukzessive die für Niedersachsen aktuell relevanten Gesetze, Ausführungen und Richtlinien zur Kindertagespflege. Es lohnt sich also, wieder vorbei zu schauen!

Niedersächsisches Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG)

Eintrag: 03.01.2023, Kultusministerium Niedersachsen

Links zu häufig nachgefragten Paragraphen des NKiTaG:

NKiTaG
§ 18 NKiTaG - Kindertagespflegepersonen (ab 01.08.2021 (aktuelle Fassung))
§ 19 NKiTaG - Zusammenarbeit von Kindertagespflegepersonen (ab 01.08.2021 (aktuelle Fassung))
§ 34 NKiTaG - Fördergrundsatz, Voraussetzungen und Überprüfung (ab 01.08.2021 (aktuelle Fassung))
§ 35 NKiTaG - Art, Umfang und Höhe der pauschalierten Finanzhilfe und der weiteren finanziellen Förderung (ab 01.08.2021 (aktuelle Fassung))

DVO-NKiTaG
§ 25 DVO-NKiTaG - Grundqualifizierung, Fortbildung und Weiterqualifizierung von Kindertagespflegepersonen (ab 01.08.2021 (aktuelle Fassung))
§ 26 DVO-NKiTaG - Berechnung der finanziellen Förderung nach § 35 Abs. 4 bis 6 NKiTaG (ab 01.08.2021 (aktuelle Fassung))
§ 27 DVO-NKiTaG - Pauschalierte Finanzhilfe und weitere finanzielle Förderung nach § 35 NKiTaG (ab 01.08.2021 (aktuelle Fassung)

Quelle: NKiTaG (Fassung ab 01.01.2022)


Eintrag: 07.07.2021, Kultusministerium Niedersachsen

Niedersächsisches Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG)
Das "Niedersächsische Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege“ (NKiTaG) wurde am  06.07.2021 vom Nds. Landtag beschlossen. Am 01.08.2021 trat es in Kraft. Bitte beachten Sie insbesondere § 39 Übergangsregelungen für die Kindertagespflege.

Die Schwerpunkte der Neufassung für die Kindertagespflege sind die gesetzliche Verankerung der Kindertagespflege sowie die Fortschreibung des Bildungs- und Erziehungsauftrages.

Zum NKiTaG und der Durchführungsverordnung hat das Nds. Kultusministerium in Kooperation mit dem Nds. Kindertagespflegebüro am 05.10.2021 eine Informationsveranstaltung durchgeführt. Die Unterlagen zur Veranstaltung finden Sie hier:

Nds. Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG)
(Stand: 01.01.2022)

DVO zum NKiTaG (Stand: 11.10.2022)

Präsentation_NKiTaG und DVO_KTP am 05.10.2021

ACHTUNG! Neue Auslegung der Übergangsregelung §39 Abs 2, NKiTaG

Am 25.05.2022 gab das Nds. Kultusministerium die untenstehende, neue Auslegung der Übergangsregelung von §39 Abs. 2 NKiTaG, aus.

Auslegung Übergangsregelung (MK) Stand: 16.06.2022

Erläuterungen zum §19 NKiTaG (3) - Zusammenarbeit von Kindertagespflegepersonen

Eintrag: 13.05.2022, Kultusministerium Niedersachsen

Zum Thema "Besitzstandswahrung" nach § 19 Abs. 3 Satz 2 NKiTaG, tauchten in den Kommunen/Gemeinden einige Fragen auf.
Das Kultusministerium erstellte hierzu Fallbeispiele, Fragen und Antworten zur Erläuterung.

FAQs §19 Besitzstandswahrung (Stand: 2022-04-11)

 

Richtlinie zur Kindgerechten Mediennutzung (KiM)

Eintrag: 09.02.2022, Kultusministerium Niedersachsen
Am 09.02.2022 wurde vom Kultusministerium die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Kindertagesbetreuung für ein gesundes Aufwachsen von Kindern im digitalen Zeitalter (Richtlinie KiM – Kindgerechte Mediennutzung)“ erlassen.
Das niedersächsische Kultusministerium unterstützt hierdurch mittels eines Förderprogramms die Vermittlung von Handlungskompetenz für pädagogische Kräfte in der Kindertagesbetreuung auf dem Gebiet von elementarer Bildung mit und durch neue Medien. Ziel der Richtlinie KiM ist es, digitale Medien für das Aufwachsen von Kindern im pädagogischen Alltag der Kindertagesbetreuung zu verankern und elementare Bildung mit und durch neue Medien zu unterstützen. Kindgerechte Mediennutzung soll als Querschnittsaufgabe in allen Lern- und Bildungsbereichen des „Niedersächsischen Orientierungsplans Bildung und Erziehung im Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder“ umgesetzt werden.

Gefördert werden vielfältige Maßnahmen, die im Querschnitt zu allen Lern- und Bildungsprozessen im pädagogischen Alltag der Kinder und auch in Zusammenarbeit mit Eltern stattfinden können. Anträge für die unterschiedlichen Maßnahmen (Fortbildung, Beratung und Prozessbegleitung, Projekte) können bis spätestens 31.07.2022 gestellt werden. Es können nur Maßnahmen bewilligt werden, die spätestens am 31.12.2022 abgeschlossen sind. Die Bewilligung erfolgt nach dem „Windhundprinzip“.

Zuständige Bewilligungsstelle und für das gesamte Antragsverfahren verantwortlich ist die Agentur für Erwachsenenbildung (AEWB).

Weiterführende Informationen und Antragsformulare

Richtlinie Kindgerechte Mediennutzung (KiM)

 

Mustervereinbarungen: Schutz vor Kindeswohlgefährdung nach §8a SGB VIII

Eintrag: 21.01.2022, Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter der Länder Niedersachsen und Bremen –  AGJÄ

Mustervereinbarungen zur Umsetzung des Schutzauftrages nach §8a SGB VIII
Die Arbeitsgemeinschaftder Jugendämter der Länder Niedersachsen und Bremen (AGJÄ) hat "Muster-Vereinbarungen zur Umsetzung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII sowie zur Sicherstellung des Tätigkeitsausschlusses einschlägig vorbestrafter Personen nach § 72a SGB VIII (Nov. 2021) zur Verfügung gestellt. Sie finden die Arbeitshilfe für öffentliche Jugendhilfeträger zum kostenlosen Download auf der Internetseite der AGJÄ oder hier:

Mustervereinbarung §§ 8a und 72a (Kindertagespflege)
Mustervereinbarung §§ 8a und 72a (Großtagespflege)

 

Das Gute KiTa-Gesetz: Vertrag für Niedersachsen

Eintrag: 12.06.2019, Kultusministerium Niedersachsen
Gute-KiTa-Vertrag unterzeichnet: 147 Millionen für die Kindertagespflege
Der Bund unterstützt das Land Niedersachsen bei der Qualitätsverbesserung in KiTas und der Entlastung der Eltern bei den Gebühren mit rund 526 Millionen Euro bis 2022. Davon sollen 147 Millionen in die Kindertagespflege fließen. Die entsprechende Vereinbarung unterzeichneten am 11. Juni 2019 Ministerpräsident Stephan Weil und Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey in Anwesenheit von Kultusminister Grant Hendrik Tonne. Es ist der vierte Vertrag zwischen dem Bund und einem Bundesland zur Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes.

Was bedeutet die zwischen dem Bund und dem Land Niedersachsen abgeschlossene Vereinbarung zur Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes?
Gute KiTa-Vereinbarung für Niedersachsen