Qualifizierungen in der Kindertagespflege

Um als Kindertagespflegeperson in Niedersachsen tätig zu sein, benötigen Sie eine Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII. Diese erteilt der örtliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Voraussetzung ist, dass Sie "vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege" erworben haben. Hierfür absolvieren Sie in der Regel eine Grundqualifizierung von 160 Unterrichtseinheiten (UE).

Nähere Informationen über die Möglichkeiten der Grundqualifizierung, der kontinuierlichen Fortbildung und Weiterqualifizierung von Kindertagespflegepersonen sowie der Anerkennung von Berufsabschlüssen finden Sie hier:

Bildungsportal Niedersachsen für frühkindliche Bildung

 

 

Podcast zur Qualifizierung in der Kindertagespflege

Eine interessante Podcast-Folge zur Qualifizierung von Carina Neumann mit Astrid Sult vom Bundesverband für Kindertagespflege finden Sie hier:

Podcast Kindertagespflege Sonderfolge (017) "Qualifizierung in der Kindertagespflege"