Bundesweite Gesetzgebung

Welche bundesweiten Regelungen gestalten die Rahmenbedingungen für die Kindertagespflege? An dieser Stelle veröffentlichen wir regelmäßig bundesweit geltende Gesetze, Richtlinien, Empfehlungen und relevante Ausführungen. Es lohnt sich also, regelmäßig auf unserer Seite vorbeizuschauen!

Fakten und Empfehlungen zur Kindertagespflege 2026

Jedes Jahr werden die Fakten und Empfehlungen zur Kindertagespflege vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) überarbeitet und neu herausgegeben.
Für das Jahr 2026 stehen vor allem finanzielle Neuregelungen, rechtliche Rahmenbedingungen und Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Fokus. Die bundesweite Orientierungshilfe steht Ihnen im Online-Handbuch Kindertagespflege verlinkt und hier zum kostenfreien Download zur Verfügung.

Fakten und Empfehlungen

Quelle: BMBFSFJ

 

Das ändert sich für die Kindertagespflege zum 1. Januar 2026

Üblicherweise werden jedes Jahr die Rechengrößen für die Sozialversicherungsbeiträge und der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer angepasst.

Der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer liegt ab 1.1.2026 bei 12.348 €. Für Verheiratete, die gemeinsam bei der Einkommensteuer veranlagt werden, gilt für 2026 der Grundfreibetrag von 24.696,00 €. Erst ab diesem steuerpflichtigen Einkommen muss man überhaupt Steuern bezahlen. 

Für selbstständig tätige Kindertagespflegepersonen gilt ab 1.1.2026 außerdem:

  • Die Mindestbemessungsgröße für die Kranken- und Pflegeversicherung steigt auf 1318,33 €.
  • Der Beitrag zur Krankenversicherung mit Krankengeldversicherung bleibt bei 14,6 % = mindestens 192,48 €, zur Krankenversicherung ohne Krankengeldversicherung bei 14,0 % = mindestens 184,57 €. Liegt das steuerpflichtige Einkommen über der Mindestbemessungsgröße, werden die Beiträge entsprechend prozentual errechnet. Zusätzlich werden die Zusatzbeiträge der Krankenkassen fällig.
  • In der gesetzlichen Familien-Krankenversicherung kann mitversichert sein, wer nicht mehr als 565,00 € steuerpflichtiges Einkommen monatlich erzielt.
  • Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung beträgt für Kinderlose 4,2 % bzw. 3,6 % mit einem eigenen Kind, d.h. 55,37 € bzw. 47,46 € . Für jedes weitere Kind unter 25 Jahren reduziert sich der Beitrag um weitere 0,25 %.
  • Die Bezugsgröße für die Rentenversicherung steigt 2026 einheitlich auf 3.955,00 €. Der Regelbeitrag beträgt 735,63 €.
  • Der Beitrag für die Rentenversicherung bleibt bei 18,6 %. Einkommensabhängige Beiträge werden mit diesem Prozentsatz berechnet. Der Mindestbeitrag beträgt 112,16 €.
  • Im Rahmen eines Minijobs kann bis 603,00 € monatlich verdient werden.
  • Die Betriebskostenpauschale von max. 400,00 € pro Kind und Monat kann seit 2023 geltend gemacht werden. Bitte beachten Sie dies bei der Einkommensteuererklärung und der Gewinnermittlung.

Dieser Artikel wurde vom Bundesverband für Kindertagespflege übernommen. (PM vom 16.12.2025)

Kindertagesbetreuung Kompakt - Ausbaustand und Bedarf 2024

In der zehnten Ausgabe von "Kinderbetreuung kompakt" veröffentlicht das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) aktuelle Daten zum Ausbaustand der Kindertagesbetreuung in Deutschland im Jahr 2024. Die Online-Publikation liefert ein umfassendes Bild über die Entwicklung der elterlichen Bedarfe und beleuchtet die Situation in den Bundesländern im Zeitverlauf. Zentrale Erkenntnisse: Die Betreuungsquote ist gegenüber dem Vorjahr erneut gestiegen und der Bedarf an Betreuung ist weiterhin höher als das Angebot. Allerdings gibt es große Unterschiede, sowohl hinsichtlich der Altersgruppen als auch zwischen Ost und West.

Kindertagesbetreuung Kompakt 2024

Quelle: BMBFSFJ

 

Fakten und Empfehlungen 2025 zu den Regelungen in der Kindertagespflege

Eintrag: 17.01.2025 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Auch in diesem Jahr hat das BMFSFJ die "Fakten und Empfehlungen zu den Regelungen in der Kindertagespflege" aktualisiert. Sie enthalten die neuesten Informationen zur Besteuerung, Sozialversicherungsausgaben, Kostenbeiträgen, Pflegeerlaubnis, Nutzung gemeinsamer Räumlichkeiten und zur Impfpflicht. Sie finden die Fakten und Empfehlungen auf dieser Homepage unter Rechtliches und hier:

Fakten und Empfehlungen 2025

Fakten und Empfehlungen 2024 zu den Regelungen in der Kindertagespflege

Eintrag: 15.01.2024 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Wie in jedem Jahr wurde auch in 2024 die Information des BMFSFJ "Fakten und Empfehlungen zur Kindertagespflege" aktualisiert. Eine wichtige Änderung betrifft die Betriebskostenpauschale: Sie kann  in der Steuererklärung für das Jahr 2023 zum ersten Mal mit max. 400 € angesetzt werden. Darüber hinaus enthalten die Fakten und Empfehlungen die neuen Berechnungsgrößen für die Sozialversicherung und weitere interessante Informationen.

Fakten und Empfehlungen 2024

Fakten und Empfehlungen 2023

Eintrag: 16.02.2023 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Die "Fakten und Empfehlungen zu den Regelungen in der Kindertagespflege", die vom BMFSFJ herausgegeben werden, sind wieder aktualisiert worden. Sie beinhalten die richtungsgebenden Informationen zur Besteuerung, Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Vergütung, Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen, Pflegeerlaubnis und Kostenbeiträgen und stehen zum kostenfreien Herunterladen zur Verfügung.

Fakten und Empfehlungen 2023

Fakten und Empfehlungen 2022

Eintrag: 11.02.2022 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Wie in jedem Jahr hat das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) auch für 2022 die Fakten und Empfehlungen zu den Regelungen in der Kindertagespflege aktualisiert. Die richtungsgebenden Informationen zur Besteuerung, Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Vergütung, Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen, Pflegeerlaubnis und Kostenbeiträgen stehen zum kostenfreien Herunterladen zur Verfügung.

Fakten und Empfehlungen 2022

SGB VIII Änderungen 2021: Kinder- und Jugendstärkungsgesetz

Alle Änderungen des SGB VIII, die die Kindertagespflege betreffen, hat der Bundesverband für Kindertagespflege (BVKTP) für Sie zusammengestellt. Erläuterungen und Kommentare zu den Änderungen hat die Rechtsanwältin Iris Vierheller im Auftrag des Hess. Kindertagespflegebüros verfasst. Vom DiJuF gibt es eine allgemeine Übersicht zur SGB VIII-Reform und weitere Informationen sowie Begründungen und Ausführungen zur Reform finden Sie beim Deut. Bundestag.

SGB VIII - Änderungen in der KTP - BVKTP

SGB VIII Reform - Begründungen - Deutscher Bundestag

SGB VIII - Änderungen - Iris Vierheller 

SGB VIII Reform - allg. Übersicht - DiJuF

Quelle: BVKTP, 07.05.2021 | HKTPB,  NL 3/2021

Fakten und Empfehlungen 2021

Eintrag: 07.01.2021 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Wie in jedem Jahr wurden Anfang 2021 die "Fakten und Empfehlungen zu den Regelungen in der Kindertagespflege" überarbeitet vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ ) herausgegeben. Sie enthalten richtungsgebende Informationen zur Besteuerung, Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Vergütung, Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen, Pflegeerlaubnis und Kostenbeiträgen.

Fakten und Empfehlungen 2021

Masernschutz-Gesetz

Schul- und Kitakinder sollen wirksam vor Masern geschützt werden. Das ist Ziel des Masernschutzgesetzes, das am 1. März 2020 in Kraft getreten ist. 
Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson muss in der Regel ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen.
Gleiches gilt für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal (soweit diese Personen nach 1970 geboren sind). 

Masernschutz-Gesetz im Wortlaut
FAQs vom Bundesgesundheitsministerium
FAQs vom BVKTP zum Masernschutz in der KTP

Quelle: Bundesgesundheitsministerium

Fakten und Empfehlungen 2020

Die aktuellen Fakten und Empfehlungen zu den Regelungen in der in der Kindertagespflege sind zum 01.01.2020 aktualisiert worden. Was hat sich geändert? Veränderungen gab es bei den Bemessungsgrenzen, unter Pkt. 4 Vergütung und Pkt. 5. Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen. Neu aufgenommen wurde der Punkt 8. Masernschutzgesetz/Impfpflicht. Die detaillierte Beschreibung aller Neuerungen entnehmen Sie den Fakten und Empfehlungen 2020, die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) herausgegeben werden und als verbindlich gelten.

Fakten und Empfehlungen 2020

Das Gute KiTa-Gesetz

Eintrag: 17.04.2019, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Mehr Qualität - weniger Gebühren
Mit dem Gute-KiTa-Gesetz unterstützt der Bund die Länder bis 2022 mit insgesamt 5,5 Milliarden Euro bei Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren. Ganz neu dabei: Das am 1. Januar 2019 in Kraft getretene Gesetz ist ein Instrumentenkasten für eine bessere Kinderbetreuung überall in Deutschland.

Verschiedene Wege für bessere Kinderbetreuung
Bund, Länder, Kommunen, Verbände und Wissenschaft haben gemeinsam erarbeitet, was für die Qualitätsentwicklung zentral ist: Dafür stehen die zehn Handlungsfelder des Gute-KiTa-Gesetzes.

Gute Kinderbetreuung wird vor Ort gestaltet. Darum wählen die Länder die Handlungsfelder aus, in die investiert werden soll, und entscheiden, welche konkreten Maßnahmen sie ergreifen. Die 16 Bundesländer schließen mit dem Bund dazu individuelle Verträge.

So wird sichergestellt, dass der Entwicklungsbedarf jedes Landes berücksichtigt wird und die finanzielle Unterstützung dort ankommt, wo sie benötigt wird. Wenn alle Verträge geschlossen sind, fließen die Mittel als Umsatzsteuerpunkte an die Länder. Der Vertrag für die Umsetzung im Land Niedersachsen wurde am 11. Juni 2019 unterzeichnet. Lesen Sie hier, welche Vereinbarungen für Niedersachsen getroffen wurden. Gute KiTa-Vereinbarung für Niedersachsen

Fakten und Empfehlungen 2019

Eintrag: 20.03.2019 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat die aktuellen Fakten und Empfehlungen zu den Regelungen in der Kindertagespflege herausgegeben. Sie enthalten richtungsgebende Informationen zur Besteuerung, Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Vergütung, Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen, Pflegeerlaubnis (§43, SGB VIII) und Kostenbeiträgen.
Fakten und Empfehlungen 2019

Kindertagesbetreuung Kompakt

Eintrag vom: 29.03.2019   BMFSFJ
Die dritte Ausgabe von „Kindertagesbetreuung Kompakt“ enthält Daten zum bundesweiten Ausbaustand und zum Betreuungsbedarf in der Kindertagesbetreuung, zeigt die Entwicklung im Zeitverlauf auf und beleuchtet die Situation in den Ländern. Dabei werden die Altersgruppen der unter Dreijährigen, der Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt und der Grundschulkinder in den Blick genommen. Die Datengrundlage bilden die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik nach dem SGB VIII und die DJI-Kinderbetreuungsstudie U15 (KiBS) des Deutschen Jugendinstituts aus dem Jahr 2017.

Kindertagesbetreuung Kompakt. Ausgabe 03