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Durchführungsverordnung (DVO) zum NKiTaG

Die neue Verordnung zur Durchführung (DVO) zum Niedersächsischen Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (DVO-NKiTaG) wurde am 31.08.2021 ausgegeben. Sie tritt mit Wirkung vom 01. August 2021 in Kraft.

DVO-NKiTaG (Stand: 31.08.2021)
 

20.08.2021
Info-Veranstaltung zum NKiTaG am 05.10.2021

Zusammen mit dem Niedersächsischen Kultusministerium bieten wir Ihnen eine Online-Veranstaltung an, um Sie über die gesetzlichen Neuerungen zur Förderung der Kindertagespflege nach dem Niedersächsischen Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) zu informieren.

Wir bieten Ihnen zwei kostenlose Online-Veranstaltungen jeweils am 05. Oktober 2021 an:
1. 09:30 bis ca. 12:00 Uhr
2. 13:30 bis ca. 16:00 Uhr.

Die Veranstaltungen werden mit einer DSGVO-konformen Lizenz des Videokonferenzsystems ZOOM in Verbindung mit easymeet24 durchgeführt.

Für den Zugang zum Webinarraum ist keine spezielle Software erforderlich; den Webinarraum betreten Sie mithilfe eines vorab personalisierten Links einfach über Ihren Browser. Der Link wird Ihnen nach dem Anmeldeschluss (15.09.2021) per E-Mail zugesandt.

Anmeldung


 

­15.07.2021
"Niedersächsisches Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege" (NKiTaG)
Das "Niedersächsische Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege“ (NKiTaG), das am 07.07.21 beschlossen wurde, wurde am 13.07.2021 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht. Es tritt am 01.08.2021 in Kraft. Bitte beachten Sie insbesondere § 39 Übergangsregelungen für die Kindertagespflege.

Nds. Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG)

Quelle: Nds. Kultusministerium, 15.07.2021

 


07.07.2021
Landtag beschließt NKiTaG
Der Niedersächsische Landtag hat am 07.07.2021 ein neues „Niedersächsisches Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege“ (NKiTaG) beschlossen. „Eine deutliche Qualitätsverbesserung in frühkindlicher Bildung“ erklärt Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne. Die Pressemitteilung zum Landtagsbeschluss lesen Sie hier:

Pressemitteilung Landtagsbeschluss NKiTaG

Quelle: Nds. Kultusministerium, 07.07.2021