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Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) passt Beschluss an aktuelle STIKO-Empfehlung an
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 05. Januar 2023 seinen Beschluss vom 1. Dezember 2022 zur Umsetzung der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (STIKO) zur Impfung gegen COVID-19 angepasst. Mit der jüngsten Anpassung des Beschlusses zur Corona-Schutzimpfung wurde nun die im November 2022 veröffentlichte 23. Aktualisierung der STIKO-Empfehlungen zur Impfung gegen SARS-CoV-2 umgesetzt.

Im Einzelnen bedeutet das:

  1. Die STIKO empfiehlt Kindern im Alter von 6 Monaten bis 4 Jahren eine Grundimmunisierung mit einem mRNA-Impfstoff, sofern bei ihnen bedingt durch Vorerkrankungen ein erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf besteht.
     
  2. Für immungesunde Kinder ohne Vorerkrankungen im Alter von 6 Monaten bis 4 Jahren empfiehlt die STIKO derzeit keine COVID-19-Impfung.
     
  3. Darüber hinaus hat die STIKO die Empfehlungen für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren überprüft. Die Vervollständigung der Grundimmunisierung bzw. eine Auffrischimpfung für Kinder ohne Vorerkrankungen hält die STIKO vor dem Hintergrund der hohen Seroprävalenz und dem überwiegend milden Krankheitsverlauf in dieser Altersgruppe aktuell nicht für notwendig.

Aktuelle Rechtsgrundlage für eine Corona-Schutzimpfung:

Am 21. Dezember 2022 hat das Bundeskabinett eine Änderung der Coronavirus-Impfverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) gebilligt, womit u. a. die Verordnung und damit der Anspruch der Bevölkerung auf eine Corona-Schutzimpfung bis zum 7. April 2023 verlängert wurde. Die Änderungsverordnung wurde am 30. Dezember 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Somit ist die Verordnung bis zum 7. April 2023 weiterhin die Basis, um COVID-19-Impfungen zu erbringen und in Anspruch zu nehmen. Insofern hat die jüngste Anpassung der Richtlinie erst einmal keine Relevanz für den Anspruch der Bevölkerung.

Erst mit dem Außerkrafttreten der Coronavirus-Impfverordnung greifen die Regelungen der Schutzimpfungs-Richtlinie des G-BA für die Regelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ärzteschaft und Krankenkassen haben bis zum Auslaufen der Rechtsverordnung Zeit, um entsprechend der Beschlüsse des G-BA zur Schutzimpfungs-Richtlinie die weitere Versorgung der Praxen mit Impfstoffen gegen COVID-19 über Verträge zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen zu organisieren.

Der aktuelle Beschluss des G-BA wird durch das BMG geprüft und tritt vorbehaltlich der Veröffentlichung im Bundesanzeiger zum 8. April 2023 in Kraft. Der Beschlusstext, die Tragenden Gründe sowie weiterführende Informationen zur Thematik sind auf der Website des G-BA abrufbar.

Quelle: Referat für Gesundheit, Prävention, Rehabilitation und Bevölkerungsschutz, PM vom 12. Januar 2023

 


06.09.2022

Fortschreibung der Niedersächsischen Corona-Verordnung mit minimalen Änderungen
Die Sommerwelle ist glücklicherweise abgeflacht, die Zahl der mit Corona im Krankenhaus oder gar auf der Intensivstation zu behandelnden Fälle ist aktuell vergleichsweise niedrig, viele Krankheitsverläufe sind moderat. Aber es bleibt dabei: Corona ist keine Grippe, tagtäglich sterben Menschen an einer COVID-19-Infektion, viele haben lange unter Nachwirkungen zu leiden. Aus diesen Gründen hält die Niedersächsische Landesregierung die bisherigen Basis-Schutzmaßnahmen nach wie vor für geboten.

Mit der beigefügten, am morgigen 31. August 2022 in Kraft tretenden Änderungsverordnung erfolgt deshalb eine Verlängerung der Geltungsdauer der Niedersächsischen Corona-Verordnung bis zum 30. September 2022. Inhaltlich ändert sich kaum etwas, es handelt sich eher um formale Änderungen. Diese finden sich in den folgenden Bereichen:

§ 3 Absatz 1 Testung – Aktualisierung einer Fundstelle für die jüngste Änderung der bundesrechtlichen Testverordnung (Ziffer 2) sowie eine Änderung der Angabe der Website für gelistete Selbsttests und Anpassung an den Wortlaut der Absonderungsverordnung (Ziffer 3)

Anpassung des § 4 Krankenhäuser und Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen – Konkretisierung der Regelungen über Maskenverpflichtungen in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen (nur in Einrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt)

§ 6 Ergänzung der Überschrift ‚Heime, unterstützende Wohnformen, Intensivpflege-Wohngemeinschaften, Einrichtungen der Tagespflege‘ um die Worte ‚ambulante Pflegedienste‘ zur leichteren Orientierung

§ 13 Ordnungswidrigkeiten Folgeänderungen zu den Änderungen in § 4.

§ 14 Verlängerung des Geltungsdatums der Verordnung bis zum 30. September 2022.

Quelle: Nds. Staatskanzlei, Pressemitteilung vom 30.08.2022

 


01. August 2022
Corona, Ukraine und Fachkräftemangel - Ministerbrief zum Start des neuen Kindergartenjahrs
Corona, Ukraine und Fachkräftemangel - in seinem Anschreiben zum Wechsel des Kindergartenjahres - beschreibt der Nds. Kultusminister Grant Hendrik Tonne die Herausforderungen in der Kindertagesbetreuung, die im Fokus landespolitischer Bemühungen stehen. Der Minister weist auf den umfangreichen Instrumentenkoffer zur Unterstützung der Betreuung auch von geflüchteten Kindern aus der Ukraine hin und stellt Maßnahmen vor, um dem Fachkräfte-Mangel im Bereich der Kinderbetreuung entgegen zu wirken. Grant Hendrik Tonne bedankt sich im Namen der Landesregierung bei allen Fach- und Betreuungskräften in der Kinderbetreuung für Ihren tatkräftigen Einsatz unter denkbar angespannten Rahmenbedingungen.

Ministerbrief vom 01. August 2022

Hier die wichtigsten Informationen zur aktuellen Corona-Verordnung:

- die bestehende Corona-Verordnung wurde bis 31.08.2022 verlängert, d.h. die Personalstandards sind weiterhin ausgesetzt, wenn es auf Grund der Pandemie zu Personalvakanzen kommt.
- die Weiterführung der kostenfreien Tests für die Kindergartenkinder über den 31.07.2022 hinaus, wird derzeit geprüft.
- das Bundeskabinett wird die Richtlinie Raumluftanlagen im Jahr 2023, wie bisher mit 1,3 Milliarden Euro weiterführen. Das ist lediglich eine Fortführung der bereits bestehenden Mittel.
- der Nachweis des Impf- und Serostatus darf ab dem 01.07.2022 nur noch mit schriftlicher Einwilligung von Personen vom Arbeitgeber eingeholt werden.
- das Land hat die Notverordnung für die Aufnahme eines zusätzlichen Kindes pro Kindergartengruppe bis zum 31.12.2022 verlängert.

Stand 07.07.2022

 


12.05.2022
Ende der Testpflicht: Neue Absonderungs-Verordnung und weiterhin Lollitest für Kinder ab 3 Jahren
Die Testpflicht ist zum 29.04.2022 ausgelaufen. Das Land Niedersachsen stellt den örtlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe weiterhin wöchentlich bis zu drei Lollitests zur Weiterführung freiwilliger Testangebote für Kinder ab 3 Jahren in Kindertagesbetreuung zur Verfügung.
Kontaktpersonen von mit COVID-19 infizierten Personen wird an den fünf auf den letzten Kontakt folgenden Tagen die tägliche (Selbst)Testung mit Antigen-Schnelltests empfohlen.
Ab Juni 2022 bis zum Ende des Kindergartenjahres am 31.07.2022 wird die Anzahl der durch das Land zur Verfügung gestellten Tests auf bis zu 2 Lollitests pro Kind im Kindergartenalter reduziert.
Die neue Absonderungs-Verordnung des Landes regelt das Verhalten im Kontakt- bzw. Infektionsfall.

Pressemitteilung zur Absonderungs-Verordnung des Landes Niedersachsen (09.05.2022)
Absonderungs-Verordnung mit Grafiken (Stand: 09.05.2022)

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18.03.2022
Auslaufender Rahmenhygieneplan - Schreiben an Kita-Träger und Kindertagespflegepersonen
Am 19.03.22 läuft der Rahmen-Hygieneplan Corona Kindertagesbetreuung aus. Bislang war er in der Corona-Verordnung verankert. In der Kindertagespflege gibt es zwar anders als in den Kindertagesstätten keine gesetzliche Verankerung eines Hygieneplans (§ 43, 1, SGB VIII). Dennoch sollten auch hier weiterhin Infektionsschutzmaßnahmen getroffen werden. Daher richtet sich das Schreiben auch an Kindertagespflegepersonen.

Anschreiben Kita-Träger und KTP auslaufender RHP

 


15.02.2022
FAQs aktualisiert
Ab dem 15.02.2022 gilt gemäß § 15 Abs. 2 der Nds. Corona-Verordnung ein Zutrittsverbot für geschlossene Räume einer Kindertageseinrichtung für alle Kinder ab drei Jahren bis zur Einschulung, wenn nicht ein Nachweis über eine negative Testung gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 der Nds. Corona-Verordnung im Umfang von drei Tests pro Woche erbracht wird.

Über die aktualisierte FAQ-Liste informiert das Kultusministerium zu denen mit der Umsetzung der Testpflicht verbundenen Fragen. Da viele Fragen die Kinderbetreuung allgemein betreffen, lesen Sie bitte über die KTP-spezifischen FAQs auch die allgemeinen zur Kindertagesbetreuung, so die Empfehlung des Kultusministeriums. Trägern von Angeboten der Kindertagesbetreuung stellt das Ministerium eine Orientierungshilfe zur Erarbeitung von Formularen für den Nachweis der Erfüllung der Testpflicht (§ 15 Abs. 2, Corona-Verordnung s.u.) zur Verfügung.

Aktualisierte FAQs zur Kindertagesbetreuung allg. (Stand: 2022-02-11)
FAQs zur Kindertagespflege (Stand 2022-02-10)
Formulierungshilfe Testnachweis für Träger von Betreuungsangeboten (Stand: 2022-02-11)

 


02.02.2021
Testpflicht für den Besuch von KiTa und Kindertagespflege für Kinder ab 3 Jahren
In einem Schreiben wendet sich Kultusminister Grant Hendrik Tonne an Eltern und Erziehungsberechtigte. Er bestätigt die ab dem 15.02.2022 in Kraft tretende Testpflicht für Kinder ab drei Jahren, die eine Kita oder Kindertagespflegestelle besuchen. Mit der Testpflicht, so Tonne, soll die Möglichkeit, die Betreuungseinrichtungen weiterhin zu besuchen sichergestellt werden. Jedes Kind soll drei kostenlose Tests pro Woche in der Betreuungseinrichtung zur Verfügung gestellt bekommen. Finanziert werden die Tests durch das Land Niedersachsen. Das komplette Schreiben sowie den ab heute gültigen Rahmen-Hygieneplan Corona Kindertagesbetreuung finden Sie untenstehend. Die FAQs zur Kindertagesbetreuung werden zurzeit im Kultusministerium aktualisiert.

Elternbrief Kultusminister (Stand: 02.02.2022)
Rahmen-Hygieneplan Corona Kindertagesbetreuung (Stand: 02.02.2022)

 

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02.12.2021
Kultusminister appelliert an Eltern: Kinder im Kindergartenalter regelmäßig testen­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­
Kultusminister Grant Hendrik Tonne hat sich angesichts der steigenden Infektionszahlen mit einem Brief an Eltern und Erziehungsberechtigte gewendet. In seinem Schreiben vom 30.11.2021 appelliert er für eine regelmäßige, anlasslose Testung der Kinder dieser Altersgruppe, um alle Beteiligten zu schützen.

Den vollständigen Brief des Ministers an die Eltern finden Sie hier:
Ministerbrief an Eltern und Erziehungsberechtigte (30.11.2021)

Wichtig:
Das Land Niedersachsen stellt seit September über die örtlichen Jugendhilfe-Träger für jedes Kinder über 3 Jahren bis zur Einschulung drei Antigen-Schnell-Tests pro Woche zur für die örtlichen Teststrategien zur Verfügung. Diese sollen auch an Kindertagespflegepersonen weitergegeben werden, die Kinder Ü3 fördern, die nicht in die Kita gehen. Wird ein Kind im Alter Ü3 ergänzend zur Kita durch Kindertagespflege betreut, sind nicht zwei Tests am Tag erforderlich.

FAQs Kindertagespflege (Stand: 01.12.2021)
Fragen und Antworten zur Kindertagesbetreuung (Stand: 01.12.2021)

 


30.12.2021
FAQs aktualisiert: Corona-Regelungen für angestellte KTPP

Die FAQ Kindertagesbetreuung sind inzwischen hinsichtlich der neuen Ausführungen des IfSG sowie des aktuell sehr dynamischen Infektionsgeschehens umfangreich angepasst worden.

Für angestellte KTPP gelten die Regeln von „3G am Arbeitsplatz“. Auf der Seite für die KTP sind hierzu 2 Fragen mit Verweis auf die Hauptseite aufgenommen.

FAQs Kindertagespflege (Stand: 30.11.2021)

 


26.11.2021
Warnstufe 1 für Niedersachsen: Aktuelle Corona-Regelungen
+++ Bekanntgabe der Feststellung einer Warnstufe nach der Corona-Verordnung +++

Für das Land Niedersachsen wurde mit Wirkung vom 24. November 2021 - nach § 3 Abs. 5 der neuen Corona-Verordnung vom 23.11.2021 - landesweit die Warnstufe 1 festgestellt.

Die Feststellung endet, soweit nach § 3 Absatz 1 bis 4 ein Zeitpunkt festgestellt wird, ab dem keine oder eine andere Warnstufe gilt.

Alle Informationen, die geltende Niedersächsische Corona-Verordnung inklusive Grafiken und Hinweisschildern sowie Fragen und Regelungen zur Kindertagespflege finden Sie hier:

Nds. Corona-Verordnung kompakt (Stand: 24.11.2021) 
FAQs zur Kindertagespflege (Stand: 25.11.2021)

Einen guten Überblick über die aktuelle Lage sowie über die Pressemitteilungen, Bundesvorschriften und Landesregelungen finden Sie auf den Seiten der Nds. Landesregierung:

niedersachsen.de/coronavirus  (Aktuelle Lage, thematisch sortiert)
Coronavirus - Regelungen in Niedersachsen (Bundes-Länderbeschluss, Pressemitteilung, etc.)

Quelle: niedersachsen.de

 


23.11. 2021
Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und neue Corona-Schutzverordnung ab 24.11.2021
Der Bundestag hat am 18. November 2021 einen Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite) beschlossen. Am 19. November stimmte der Bundesrat in einer Sondersitzung dem Gesetzespaket einstimmig zu. Es tritt am 24. November 2021 in Kraft.Eine zentrale Vorschrift, die neu geregelt wurde, ist § 28b Infektionsschutzgesetz (IfSG). Diese Bestimmung ist vor allem für Arbeitgeber und Beschäftigte, aber auch für (Berufs-)Pendler*innen oder Besucher*innen von Gesundheits- oder Pflegeeinrichtungen von weitreichender Bedeutung.

Wie die neuen gesetzlichen Bestimmungen in Niedersachsen umgesetzt werden und welche Änderungen sich für die Kindertagespflege in Niedersachsen ergeben, wird in der neuen Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) festgelegt werden. Sobald diese in Kraft tritt, informieren wir Sie.

Zu neuen gesetzlichen Bestimmungen in Niedersachsen hat sich die Nds. Landesregierung bereits heute geäußert:
Ernste Lage auch in Niedersachsen – erneute Verschärfung der Corona-Regelungen.
Pressemitteilung Nds. Staatskanzlei (Stand: 23.11.2021)

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17.11.2021
Mobile Luftreinigungsgeräte für Kindertagespflegestellen - Landesförderung möglich
Alle Empfehlungen und Regelungen zur Kindertagespflege werden kontinuierlich vom Nds. Kultusministerium aktualisiert. Die letzte Neuerung betrifft die Anschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte. Für deren Anschaffung kann eine Landesförderung auch für Kindertagespflegestellen erfolgen. Geregelt wird die Förderung über die "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Beschaffung von mobilen Luftreinigern in Schulen und Kindertageseinrichtungen". Unter welchen Rahmenbedingungen die Antragsstellung möglich ist und was dabei zu beachten ist, finden Sie hier:

Informationen sowie das Antragsformular mobile Luftreinigungsgeräte (Stand: 17.11.2021)

Alle aktuellen Informationen zur Kindertagesbetreuung in Coronazeiten finden Sie hier:
FAQs zur Kindertagespflege (Stand: 17.11.2021)


02.11.2021
Anlasslose Reihentests in der Kindertagespflege nicht vorgesehen
Kinder im Krippenalter müssen nicht getestet werden. Anlasslose Tests für Kinder im Kindergartenalter in der Kindertagespflege sind möglich, jedoch nicht verpflichtend. Drei wöchentliche Antigen-Schnelltests pro Kind werden bis Jahresende gestellt und können von den Eltern im häuslichen Umfeld durchgeführt werden. Die Informationen zur Kindertagespflege werden kontinuierlich aktualisiert. Sie finden sie auf der Internetseite des Nds. Kultusministeriums.

FAQs zur Kindertagespflege (Stand: 02.11.2021)

 


27.09.2021
Die FAQs zur Kindertagesbetreuung sind am 27.09.2021 erneut angepasst worden. Der Rahmenhygieneplan wurde ebenfalls aktualisiert (Kapitel 1.4). In Bring- und Abholsituationen sowie für Haushaltsangehörige wird erneut eine Mund-Nasen-Bedeckung  empfohlen.

Neuerungen zur Kindertagespflege (Stand: 27.09.2021)

Nds. Rahmenhygieneplan für Kitas (Stand: 24.09.2021)

Quelle: Nds. Kultusministerium, 27.09.2021

 


25.08.2021
Am 25.08.2021 ist die neue Nds. Corona-Verordnung in Kraft getreten. In diesem Zusammenhang wurde der Rahmen-Hygieneplan "Corona Kindertagesbetreuung" entsprechend angepasst.
Die neue Fassung finden Sie wie gewohnt auch auf der Internetseite des Nds. Kultusministeriums. Dort finden Sie ebenfalls die aktualisierte FAQ-Liste zur Kindertagesbetreuung in Coronazeiten.

Nds. Corona-Verordnung (Stand: 25.08.2021 mit Änderungen vom 21.09.2021) 

Nds. Rahmenhygieneplan für Kitas (Stand: 24.09.2021)

FAQs zur Kindertagespflege

Verordnung mit Schaubildern zu den aktuellen Corona-Regeln

Quelle: Nds. Kultusministerium, 25.08.2021

 

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15.06.2021
Fördermittel für Raumlufttechnische Anlagen (RLT)
Das regelmäßige, gründliche Lüften von Innenräumen ist eine wesentliche Maßnahme zur Eindämmung des Corona-Virus.  Dort, wo es baubedingt schwer möglich ist für eine gute Innenraum-Hygiene zu sorgen, will das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterstützen. Mit der „Richtlinie für die Bundesförderung corona-gerechte stationäre Raumlufttechnische Anlagen“, die am 10.06.2021 in Kraft getreten ist. Sie beschreibt die Fördermöglichkeiten und Voraussetzungen für die Umrüstung und den Neueinbau von Luftfilter-Anlagen. Die so genannten „Raumlufttechnischen Anlagen“ (RLT), sollen die Virusbelastung in schlecht belüftbaren Räumen reduzieren, in denen sich viele Menschen gleichzeitig über einen längeren Zeitraum aufhalten. Förderwürdig sind Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren im Sinne des § 33 Nr. 1 und Nr.2 des IfSG. Nicht gefördert werden mobile Geräte, bzw. kompakte Raumluftreiniger sowie passive Lüftungsmaßnahmen (z.B. Einbau von Lüftungsschächten). Die Antragsstellung kann bis zum 30. November 2021 (unter Beanspruchung der Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020) bzw. bis zum 31.12.2021 erfolgen. Nähere Informationen und Rahmenbedingungen der Förderung finden Sie hier:

Richtlinie zur Bundesförderung Raumlufttechnischer Anlagen (RLT)

 


06.03.2021

Das nds. Kultusministerium hat die Fragen und Antworten zur Kindertagespflege für Sie aktualisiert. (Stand: 06.03.2021)

FAQs zur Kindertagespflege

 


10.05.2021

Eingeschränkter Regelbetrieb (B) bis Inzidenz 165 
Ab dem 10. Mai 2021 soll in Niedersachsen wieder deutlich mehr Kinderbetreuung und Präsenzunterricht stattfinden. Die Bereiche Kita und Schule werden bis zu einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 offengehalten, wie Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne am (heutigen) Dienstag mitgeteilt hat.

Die Kindertageseinrichtungen in Regionen unter einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 wechseln ab Montag, dem 10. Mai 2021, in den eingeschränkten Regelbetrieb („Kita-Szenario B“). Damit können alle Kinder, die in der jeweiligen Einrichtung einen Betreuungsplatz haben, wieder zurück in Krippe, Kindergarten oder Hort. Es gelten Hygienevorschriften und feste Raumaufteilungen, gruppenübergreifende Angebote können nicht stattfinden. Kindertagespflegepersonen können in Regionen unter einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 einen Regelbetrieb unter Beachtung von Hygienevorschriften anbieten.

Die FAQs zur Kindertagespflege (Stand 07.05.2021) wurden entsprechend angepasst. Die komplette Presseinformation des Kultusministers lesen Sie hier:

Presseinformation Mai-Öffnung

Quelle: Nds. Kultusministerium, Pressemitteilung vom 04.05.2021

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04.05.2021

Impfangebot für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendhilfe
Das Nieders. Sozialministerium weist darauf hin, dass seit 01.05.2021 ein Impfangebot für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) besteht.
Alle Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind und mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt kommen, sind impfberechtigt. Dies umfasst sowohl hauptamtlich, wie auch nebenamtlich oder ehrenamtlich Tätige in der Kinder- und Jugendhilfe. Termine können über das Impfportal Niedersachsen vereinbart werden.

www.impfportal-niedersachsen.de

Quelle: Nds. Sozialministerium

 


28.04.2021

Corona-Verordnung: FAQs zur Kindertagespflege aktualisiert
Die derzeit wichtigsten Fragen für den Bereich Kindertagespflege hat das Nds. Kultusministerium erneut für Sie aktualisiert (Stand 28.04.2021). Auf der Internetseite des Nds. Kultusministeriums finden Sie ebenfalls ein sehr verständliches Schaubild das erklärt, bei welchen Krankheitssymptomen Kinder in die Kindertagespflege kommen dürfen.

Fragen und Antworten zur Kindertagesbetreuung (Stand 28.04.2021).

Schaubild Krankheitssymptome: Wann darf ein Kind in die KTP-Stelle?

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27.04. 2021

18,7 Millionen Euro für Corona-Selbsttests für 3-6-jährige Kinder
Das Land Niedersachsen schafft ein Testangebot für Kindergartenkinder in Niedersachsen: Drei bis sechsjährige Kita-Kinder sollen sich bald zweimal wöchentlich selbst auf das Coronavirus testen können. Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am am 27.04.2021 hierfür Mittel im Umfang von 18,7 Millionen Euro aus dem COVID-19 Sondervermögen bereitgestellt. Für die rund 208.000 Kinder zwischen drei und sechs Jahren, die einen Kindergarten besuchen oder von Tagespflegepersonen betreut werden, können dann zunächst für einen Zeitraum von zwei Monaten zweimal wöchentlich kindgerechte Selbsttests aus dem Landeshaushalt ermöglicht werden. Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen muss die Gelder noch freigeben.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie auf der Internetseite des Nds. Kultusministeriums.
Dort finden Sie auch Anwendungshinweise zu Corona-Selbsttests für Kinder.

Quelle: Nds. Kultusministerium, Pressemitteilung vom 27.04.2021

 


19.04.2021

Mund-Nasen-Schutzmasken (MSN) auch in KTP empfohlenAufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens wird auch in der Kindertagesbetreuung derzeit dringend das Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken (MNS) empfohlen. Auch wenn KTP grundsätzlich in Szenario A ist, sollten hier MNS getragen werden, solange die Kommune, in der die KTP angesiedelt ist, sich in Szenario B oder C befindet. Aktuell trifft das auf ganz Niedersachsen zu.

Bitte beachten Sie die aktualisierte Fassung des Corona Rahmen-Hygieneplans 4.2 (Stand 12.04.2021) für die Kindertagesbetreuung in Niedersachsen.

Am 09. April 2021 wurde eine Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung   verkündet. Diese trat ebenfalls am 12.04.2021 in Kraft.

Den Veränderungen des neuen Rahmen-Hygieneplans sowie der Verordnung zur Änderung der Nds. Corona-Verordnung entsprechend, wurden die Fragen und Antworten zur Kindertagesbetreuung angepasst und aktualisiert (Stand 19.04.2021). Sie finden alle Informationen auf der Internetseite des Nds. Kultusministeriums.

 


19.04.2021

Corona-KiTa-Studie: Die dritte Welle ist deutlich spürbar
Der aktuelle Monatsbericht März 2021 zur Corona-KiTa-Studie des Deutschen Jugendinstituts und des Robert Koch-Instituts ist am 09.04.2021 erschienen. Er bietet erneut spannende Einblicke in die Studienergebnisse.Besonders interessant: die Ergebnisse der Vertiefungsbefragung von Kindertagespflegepersonen:

  • "Nach fast einem Jahr Beschäftigung unter Pandemiebedingungen wird die allgemeine Belastung als besonders hoch empfunden. Zudem empfinden Tagespflegepersonen besonders große Angst vor einer potentiellen Infektion innerhalb ihrer Arbeit. Diese Sorge ist für sie unabhängig davon, ob sie zur Risikogruppe gehören oder nicht.
  • Relativ hoch sind Belastungsfaktoren wie „Existenzängste“ oder die „Angst vor Schließung“. Vergleichsweise gering fallen hingegen „finanzielle Sorgen“ der Kindertagespflegestellen aus. Hierbei besteht allerdings ein erheblicher Unterschied zwischen der Teilgruppe, die bei Krankheit eines betreuten Kindes und/oder der Kindertagespflegeperson eine Fortzahlung des Kindertagespflegegelds erfährt und der Teilgruppe ohne Fortzahlung."

Ebenfalls lesenswert sind die Ergebnisse der Abfrage zur derzeitigen Betreuungskapazität aus dem KiTa-Register. Sie ergibt eine durchschnittliche Inanspruchnahmequoten der Kindertagespflegestellen von über 80% seit der sukzessiven Öffnung im gesamten Bereich der Kindertagesbetreuung ab Mitte Februar. Damit, so die Studie, "nähern sie sich ihrer vollen Ressourcenauslastung aus der Zeit vor der Pandemie stark an."

Den kompletten Monatsbericht, inklusive der Ergebnisse der Beobachtungen und Interpretationen  zum Infektionsgeschehen durch das Robert-Koch-Institut (RKI), finden Sie auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts sowie auf der Seite der Corona-KiTa-Studie.

Corona-Kita-Studie Monatsbericht März 2021

Quelle: Corona-Kita-Studie, DJI

 


12.04.2021

Nds. Corona-Verordnung: FAQs zur Kindertagespflege
Das nds. Kultusministerium hat die Fragen und Antworten zur Kindertagespflege für Sie aktualisiert. (Stand: 29.03.2021) Die neueste Fassung der Nds. Corona-Verordnung ist am 29.03.2021 in Kraft getreten. Sie finden sie ebenfalls auf der Internetseite des Kultusministeriums.

FAQs Kindertagespflege_aktualisiert (Stand: 08.04.2021)
Nds. Corona-Verordnung (Stand: 12.04.2021)
Rahmenhygieneplan (Stand: 01.2021)

Weiterführende Informationen:

Vorschriften der Landesregierung
Bund und Länder haben sich am 22. März 2021 auf ein erweitertes Konzept aus Impfen, Testen und Kontaktreduzierung verständigt. Eine Korrektur (Streichung der Ziffer 4 "Osterruhezeit") der wurde am 24. März vorgenommen. Auf Basis des Bund-Länder-Beschlusses vom 22.03.2021 wurde die Nds. Corona-Verordnung angepasst, die seit dem 29.03.2021 in Kraft ist. Diese wurde am 11.04.2021 erneut angepasst. Die obenstehende Fassung ist am 12.04.2021 in Kraft getreten.

Bund-Länder-Beschluss vom 22.03.2021 (Stand: 24.03. - angepasste Fassung nach Streichung Ziffer 4 "Erweiterte Ruhezeit zu Ostern").

Presseinformation vom 28. März 2021: Kontakte herunterfahren - Welle brechen

Quelle: MK Niedersachsen; Niedersachsen.de/coronavirus

 


05.03.2021

Niedersächsische Vereinbarung zu Testungen auch für Kindertagespflegepersonen veröffentlicht

Die Vereinbarung „über die Durchführung und die Erstattung von Kosten für Testungen von Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen, von Kindertagespflegepersonen, von kommunalem Personal an öffentlichen Schulen und von technischem, administrativem Personal an Schulen in freier Trägerschaft sowie von Schulbegleiterinnen und Schulbegleitern auf das Coronavirus (SARS-CoV-2)“ wurde von verschiedensten landesweiten Institutionen mit dem Land Niedersachen unterzeichnet.

Nach dieser Vereinbarung erhalten die o. g. Personen die Möglichkeit, sich in der Zeit vom 15.02.2021 bis zum 04.04.2021 jeweils einmal wöchentlich freiwillig testen zu lassen, ohne dass ein konkreter Verdacht vorliegt bzw. die Vorgaben des Robert-Koch-Instituts erfüllt sind.

Hier kommen Sie zu dem Schriftstück …

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15.01.2021
Eltern-Umfrage der Nds. Landeselternvertretung: Wie geht es Eltern mit der Kinderbetreuung im Lockdown?

Die Verschärfung des 2. Lockdowns trifft Familien mit Kleinkindern besonders hart. Die Landeselternvertretung der nds. Kindertagesstätten e.V. (LEV) hat eine landesweite Elternumfrage gestartet. Der LEV möchte wissen:

Wie geht es Eltern und Kindern in dieser Zeit mit der Kinderbetreuung?
Können sie ihre Kinder zuhause betreuen?
Nutzen sie einen Notbetreuungsplatz in der Kita? Zahlen sie Betreuungsgebühren?

Kurz: Was bedeuten die Herausforderungen für die Familie und wie geht es Eltern und Kindern mit der aktuellen Situation?

Die Umfrage lässt sich in 5-10 Minuten online beantworten.

Eltern-Umfrage-lev-nds.de

Facebook Link
https://www.facebook.com/357353654696244/posts/1132160613882207/?sfnsn=scwspmo

Bitte TEILEN Sie den Aufruf zur Umfrage mit möglichst vielen Tagespflegepersonen und Eltern.

 


08.01.2021

Die neue Nds. Corona-Verordnung und damit auch ein neuer Rahmen-Hygiene-Plan für Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege erscheinen voraussichtlich an diesem Wochenende. Die wichtigen Infos zur neuen Regelung für Kitas und Kindertagespflege finden Sie in der „Entwurfsfassung unter Vorbehalt“ vom 07.01.2021 auf der Internetseite des Nds. Kultusministeriums (im Bereich FAQ). Auch die FAQs bezüglich der Kindertagespflege werden derzeit bearbeitet und erweitert. Über den Link (s.u.) gelangen Sie auf die jeweils aktuellste Version der Regelungen.

In seinem Brief vom 08.01.2021 wendet sich der nds. Kultusminister Grant Hendrik Tonne direkt an die Erzieherinnen und Erzieher, Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen.

Ministerbrief an Kitas und Kindertagespflege

 


05.01.2021

Bis auf weiteres: Regelung vom 16.12.2020 für die KTP weiterhin gültig

Mit Blick auf die bundesweit verlängerten und verschärften Lockdown-Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie stehen an Schulen und Kitas in Niedersachsen Veränderungen an.

Für die Kindertagespflege hat bis auf Weiteres die vorweihnachtliche Regelung vom 16.12.2020 Bestand (s. unten). Sobald neue Ergebnisse zur Regelung ab dem 11. Januar 2021 vorliegen, werden wir diese in Abstimmung mit dem Kultusministerium an dieser Stelle zeitnah veröffentlichen.

 


14.12.2020

Aufruf zur Teilnahme an der Corona-KiTa-Studie
Welche Rolle spielt die Kindertagesbetreuung in der Zeit von SARS-CoV-2? Das erforschen das Deutsche Jugendinstitut (DJI) und das Robert Koch-Institut (RKI) mit der Corona-KiTa-Studie. Herzstück ist das KiTa-Register, das dokumentiert, wie die Kindertagesbetreuung in Pandemiezeiten funktioniert. In den wöchentlichen Abfragen geht es unter anderem um Betreuungskapazitäten, Schutzmaßnahmen oder aufgetretene COVID-19-Fälle.

Kindertagespflegepersonen sind herzlich gebeten, sich zu registrieren und an der Studie teilzunehmen. Gerade für Niedersachsen wäre die Teilnahme von Kindertagespflegepersonen wünschenswert, damit die Bedeutung der Kindertagespflege innerhalb der Kindertagesbetreuung angemessen berücksichtigt werden kann. Bitte leiten Sie den Aufruf an die mit Ihnen kooperierenden Tagespflegepersonen weiter. Danke schön!

Die Registrierung ist unproblematisch, die wöchentlichen Abfragen  dauern nur wenige Minuten. Die Studie wird vom BMSFSJ finanziert.

Infos zur Corona-Kita-Studie
Online-Registrierung für Tagespflegepersonen

Erste Ergebnisse unter: https://www.corona-kita-studie.de/results.html

 


13.12.2020

Weihnachtsferien und Jahreswechsel
Kindertagespflegestellen dürfen geöffnet bleiben
Entsprechend der Bund-Länder-Beratungen vom 3. Advent befindet sich auch Niedersachsen seit dem 16.12.2020 in einem weitgehenden „Lockdown“. Anders als jedoch im Frühjahr bedeutet dies für Angebote der Kindertagespflege keine Betriebsuntersagung. Diese dürfen (genau wie Kindertageseinrichtungen) grundsätzlich geöffnet bleiben. Dennoch bittet der Kultusminister nachdrücklich darum: „Wer es einrichten kann, soll seine Kinder zu Hause betreuen und so einen Beitrag zum Herunterfahren des öffentlichen Lebens leisten.“ (Presseinfo des MK vom 13.12.2020)

Gleichzeitig wurden durch das Kultusministerium Voraussetzungen geschaffen, dass unter bestimmten Bedingungen die Zuwendungen aus der RKTP weiterhin an die örtlichen Träger der Jugendhilfe gewährt werden. Aus gegebenen Anlass hat das Kultusministerium daher die FAQs zum Betrieb der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege überarbeitet.

Alle Informationen hierzu können Sie auf der Seite des Nds. Kultusministeriums nachlesen:

FAQs zum Betrieb an Kindertageseinrichtungen

 


09.11.2020

SodEG bis Ende März 2021 verlängert
Das Sozialdienstleister-Einsatz-Gesetz (SodEG) ist bis Ende März 2021 verlängert worden. Nach diesem Gesetz ist es möglich, den Einsatz von Sozialdienstleistern, die aufgrund der Corona-Pandemie nicht tätig sein können, durch Bundesmittel finanzieren zu lassen. Nach dem SodEG zählen auch Kindertagespflegepersonen zu den Sozialdienstleistern. Auch ist es ggf. möglich, Betriebskosten erstattet zu bekommen.

Dies ist nur möglich, wenn es keine andere Finanzierung gibt.

Mehr erfahren Sie hier.

Quelle: bvktp

 


02.08.2020

Kostenfreie Corona-Tests für Kindertagespflegepersonen

Kindertagespflegepersonen, die Kontakt mit infizierten Personen hatten, selbst aber (noch) keine Symptome einer Erkrankung zeigen (asymptomatische Kontaktpersonen), können sich beim Gesundheitsamt oder einer beauftragten Stelle kostenfrei testen lassen. Dies hat das Bundesgesundheitsministerium in einer Verordnung erlassen und bekannt gegeben.

Die gesamte Verordnung finden Sie hier.

Quelle: BVKTP

 


02.07.2020

Überbrückungshilfe für Tagespflegepersonen

Die Zeit der Corona-bedingten Schließungen und Einschränkungen hatte bei einigen Kindertagespflegepersonen erhebliche finanzielle Einbußen zur Folge. Nicht alle konnten von den staatlichen Maßnahmen zur Weiterfinanzierung profitieren.

Die Bundesregierung hat mit dem Konjunkturprogramm auch ein Überbrückungshilfe-Programm auf den Weg gebracht.

Ziel ist die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz von Soloselbstständigen sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen, die durch Corona-bedingte vollständige oder teilweise Schließungen oder Auflagen erhebliche Einnahme- oder Umsatzausfälle erleiden. Das ist der Fall, wenn Einnahmen bzw. Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist. In diesem Fall gewährt das Bundesprogramm Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert, dass auch Kindertagespflegepersonen von den Hilfen profitieren können.

Der Nachweis Ihres Einnahmeeinbruchs und der erstattungsfähigen Fixkosten erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. In der ersten Stufe (Antragstellung) sind die Antragsvoraussetzungen und die Höhe der erstattungsfähigen Fixkosten mit Hilfe einer Steuerberatung/Wirtschaftsprüfung glaubhaft zu machen, in der zweiten Stufe (nachträglicher Nachweis) mit Hilfe einer Steuerberatung/Wirtschaftsprüfung zu belegen. Die Kosten für die Steuerberatung können ebenfalls geltend gemacht werden.

Die Durchführung der Förderung, u.a. Antragstellung, Prüfung, Bewilligung, Auszahlung etc. erfolgt durch die Länderstellen, die bisher auch die Soforthilfen ausgezahlt haben (u.a. Bezirksregierungen, Förderinstitute etc.). Es werden noch FAQ's für die Adressatinnen und Adressaten der Überbrückungshilfen von der Bundesregierung erstellt.

Hier finden Sie die Eckpunkte des Programms für die Überbrückungshilfen.

Quelle: BMFSFJ

 


08.05.2020

Info-Paket: Öffnung der Kindertagespflege ab dem 11. Mai 2020

Die Niedersächsische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 8. Mai 2020, die mit dem 11. Mai 2020 in Kraft getreten ist, löst die bis dahin gültige Verordnung vom 17.04.20 ab. Sie regelt, dass der Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Kinderhorten untersagt ist und weiterhin nur eine (ausgeweitete) Notbetreuung gilt.Tagespflegepersonen und Großtagespflegestellen hingegen sind von der Verordnung nicht weiter betroffen und können ab dem 11.05. 2020 den Regelbetrieb wieder aufnehmen.

Das bedeutet, dass bei der Kindertagespflege keine Einschränkungen mehr gelten, auch nicht für die Großtagespflege. Die Aufhebung der Betriebsuntersagung bedeutet damit auch, dass die Finanzierung der Kindertagespflege ab dem 11.05.20 wieder regulär nach der Richtlinie KTP erfolgt. Angelegenheiten von Hygiene und Arbeitsschutz von Kindertagespflegepersonen regeln die örtlichen Träger.

Die FAQ-Liste auf der Website des Kultusministeriums wird entsprechend aktualisiert.

Die Inhalte des aktuellen Infopaketes des Nds. Kultusministeriums für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege finden Sie hier:

Rahmenhygieneplan
Umgang mit schützenswerten Beschäftigten

Für Tagespflegepersonen, die derzeit nicht betreuen können, enthält das Impulspapier Ideen und Anregungen, wie sie in dieser Zeit den Kontakt zu Eltern und Kindern halten können.
Impuls-und Ideenpapier zur Teilhabe von Kindern

Zur Finanzierung der Kindertagespflege

Aus der am 11.05.2020 in Kraft getretenen neuen "Niedersächsischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie" ergeben sich die Regelungen zur Finanzierung der Kindertagespflege gemäß der Förderrichtlinie des Landes RKTP und der besonderen Finanzhilfe nach §18 KiTaG.

 


22.04.2020

Die Landesregierung sieht eine "deutliche und nachhaltige Entspannung" im Infektionsgeschehen um das Coronavirus in Niedersachsen. Mit Datenstand 01.05.2020 hat das RKI die Reproduktionszahl auf R = 0,79 ..(95%-Prädiktionsintervall: 0,66-0,90) geschätzt. Das bedeutet, dass zehn mit SARS-CoV-2 infizierte Personen etwa sieben bis neun weitere Personen angesteckt haben.

Angesichts dieser Lage hat die Landesregierung jetzt einen Plan aufgestellt, um viele Einschränkungen schrittweise zu reduzieren. Der  „Niedersächsische Weg in einen neuen Alltag mit Corona“ ist das bundesweit erste Gesamtkonzept dieser Art. Es sieht unter anderem vor, die Kindertagespflege ab dem 11. Mai 2020 wieder für den Regelbetrieb zu öffnen. Die Großtagespflege wird gesondert betrachtet.

Nähere Infos dazu, wie die einzelnen Stufen der "Exit-Strategie" für die Kinderbetreuung in Niedersachsen umgesetzt werden sollen, hat das Kultusministerium herausgegeben.

Pressemitteilung Nds. Weg zu einem neuen Alltag mit Corona v. 04.05.2020

Stufenplan_Neuer Alltag in Niedersachsen_04.05.2020

Zeitstrahl_zum Stufenplan_04.05.2020

Exitstufen Kita und KTP Kultusministerium_29.04.2020

 


22.04.2020

Mit folgendem Informationsschreiben zur Notbetreuung in Zusammenhang mit der Nds. Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus (s. Meldung vom 20.04.2020) wendet sich das Nds. Kultusministerium an die örtlichen Träger der Jugendhilfe.

    Infoschreiben zur Notbetreuung in Nds.

    Fragen und Antworten zur Einrichtungsschließung und Notbetreuung für Kindertageseinrichtungen werden zeitnah vom Kultusministerium an folgender Stelle aktualisiert:

    FAQs zu Einrichtungsschließung und Notbetreuung

     


    20.04.2020

    Nds. Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus

    Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus setzt die Landesregierung zügig die Empfehlungen des Krisenstabs um. Dabei orientiert sie sich eng an den Leitlinien der Bundesregierung und der Regierungschefs der Bundesländer zur Bekämpfung der Corona-Epidemie.

    Nachfolgend finden Sie die neue Verordnung, die am 17.04.2020 zum Umgang mit der Corona-Epidemie in Niedersachsen ergangen ist. Sie tritt ab dem 20.04.2020 in Kraft.

    Die Verordnung geht zurück auf den am 15.04.2020 in einer Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder gefassten Beschluss: Beschluss der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 15. April 2020

    Verstöße gegen die Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus werden entsprechend des am 08.04.2020 vorgestellten Bußgeldkatalogs geahndet.

    Nds. Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen

    Bußgeldkatalog Corona

     


    17.04.2020

    Frühpädagogische Fachkräfte in Kitas und Tagespflege für Studie gesucht!

    Das Team des Lehrstuhls Elementar- und Familienpädagogik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg (Leitung Prof. Yvonne Anders) führt gerade eine Studie zur Situation von frühpädagogischen Fachkräften in Kitas und Kindertagespflege während der Corona-Zeit durch. Im Hinblick auf die Fachkräfte möchten die Studiengruppe untersuchen, wie sie gerade mit der aktuellen Tätigkeitssituation umgehen, welche Ideen zur aktuellen Elternzusammenarbeit sie haben und ob sich Einstellungen und Nutzung von digitalen Medien zum Kontakt mit den Eltern in dieser Zeit geändert haben.  

    Das Team ist besonders daran interessiert, dass nicht nur die Fachkräfte in den Kitas berücksichtigt werden, sondern auch Fachkräfte in der Kindertagespflege, die noch einmal vor andere Herausforderungen gestellt sind. Die Befragung dauert ca. 15 min. Bitte machen Sie mit und teilen Sie den Link zur Befragung auch mit Kolleginnen und Kollegen in Ihrer Region. Je mehr Fachkräfte teilnehmen, desto aussagekräftiger sind die Ergebnisse.

    Online-Befragung KTP in Corona-Zeiten

     


    14.04.2020

    Finanzierung der Kindertagespflege während der Ausbreitung des Corona-Virus

    Das Landesjugendamt informiert mit folgendem Schreiben über die Finanzierung der Kindertagespflege während des Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 die Auslegung der Förderrichtlinie des Landes Niedersachsen (RKTP) sowie den Rahmen der besonderen Finanzhilfe §18a des KiTaG.

    Wie die Ausfallzeiten derjenigen Tagespflegepersonen finanziert werden, die zur Risikogruppe zählen und aufgrund dessen keine Notbetreuung anbieten können, haben wir für Sie beim Ministerium angefragt (s. Link unten).

    Informationsschreiben zur Finanzierung lt. Förderrichtlinie und §18 der KTP

    Finanzierung von TPP die zur Risikogruppe zählen

     


    17.03.2020

    Coronavirus: Informationen zur Schließung und Notbetreuung

    Mit fachaufsichtlicher Weisung vom 13.03.2020 hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung die Gesundheitsämter angewiesen, u. a. den Betrieb von sämtlichen Kindertageseinrichtungen, Kinderhorten und der nach § 43 Abs. 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) erlaubnispflichtigen Kindertagespflege mit Wirkung vom 16.3.2020 bis einschließlich 18.04.2020 zu untersagen. Ausgenommen von dieser fachlichen Weisung ist die Notbetreuung in kleinen Gruppen. (s. Eilmeldung vom 13.03.2020)

    Die nachfolgenden FAQs sollen Handlungssicherheit im Umgang mit den Folgen dieser fachaufsichtlichen Weisung und den daraufhin durch die Gesundheitsämter ergangenen infektionsschutzrechtlichen Verboten des Betriebs der vorgenannten Gemeinschaftseinrichtungen geben.

    FAQs zur Notbetreuung_Corona

     


    13.03.2020

    EILMELDUNG: Kitas und KTP-Stellen müssen geschlossen werden

    Alle niedersächsischen Kindertageseinrichtungen und erlaubnispflichtige Kindertagespflegestellen müssen vom 16.03. - 18.04.2020 ihren Betrieb einstellen.

    "Nach aktueller Bewertung der durch das Coronavirus bedingten Infektionslage durch die zuständigen Stellen in Niedersachsen wird ab Montag, 16.03.2020 bis zum 18.04.2020 allen Kindertageseinrichtungen und erlaubnispflichtigen Kindertagespflegestellen der Betrieb untersagt.

    Es handelt sich um eine Schutzmaßnahme nach § 28 Abs.1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Die Schließung erfolgt aufgrund einer fachaufsichtlichen Weisung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung."

    Über weitere Verfahrensschritte informieren wir Sie schnellstmöglich an dieser Stelle.

    Die vollständige Information finden Sie hier:
    Informationen für Einrichtungsträger

     


    03.03.2020

    Coronavirus: Anweisungen für Kindertageseinrichtungen

    Am 28. Februar 2020 hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung gemeinsam mit dem Nds. Kultusministerium Basisinformationen zum Umgang mit dem Coronavirus auch für Kita und Kindertagespflege veröffentlicht. Hier ist aufgeführt, wie die Tagespflegeperson im Verdachtsfall vorgehen muss.

    https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/basisinformationen-fur-kindertageseinrichtungen-und-schulen-zu-covid-19-veroffentlicht-185599.html