Die Förderung umfasst die laufende Geldleistung an Kindertagespflegepersonen für eine bedarfsgerechte Betreuung in der Kindertagespflege, den Erwerb einer Grundqualifizierung nach dem "Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege" (QHB) im Umfang von 300 Unterrichtseinheiten, die fachlich-pädagogische Beratung und Begleitung sowie die Fortbildung und Weiterqualifizierung von Kindertagespflegepersonen. Die Zuwendung wird den örtlichen Trägern der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe (Jugendämter) gewährt.
Die RKTP ist rückwirkend ab dem 01.08.2016 in Kraft getreten und tritt am 31.12.2022 außer Kraft.
Die aktuellen Fördergrundsätze können Sie auf der Seite der niedersächsischen Landesschulbehörde unter "Kindertagespflege - Betriebskosten" einsehen und herunterladen.
Quelle: MK Niedersachsen