13.01.2021
Die neue Nds. Corona-Verordnung ist am 10.01.2021 in Kraft getreten.
Die Regelungen zur Kindertagespflege sind dort im Paragraf § 11 aufgeführt.
Aktuelle Fragen und Antworten zur Kindertagespflege (s. Link unten) werden fortlaufend für Sie bearbeitet und erweitert.
"Fragen und Antworten zum Betrieb an Kindertageseinrichtungen" finden Sie auf der Übersichtsseite des Nds. Kultusministeriums.
Hier gelangen Sie auf die jeweils aktuellste Version der Regelungen und Ausführungen:
Nds. Corona-Verordnung 10.01.2021
FAQs Kindertagespflege
Übersichtsseite „Fragen und Antworten zum Betrieb an Kindertageseinrichtungen“
08.01.2021
Die neue Nds. Corona-Verordnung und damit auch ein neuer Rahmen-Hygiene-Plan für Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege erscheinen voraussichtlich an diesem Wochenende. Die wichtigen Infos zur neuen Regelung für Kitas und Kindertagespflege finden Sie in der „Entwurfsfassung unter Vorbehalt“ vom 07.01.2021 auf der Internetseite des Nds. Kultusministeriums (im Bereich FAQ). Auch die FAQs bezüglich der Kindertagespflege werden derzeit bearbeitet und erweitert. Über den Link (s.u.) gelangen Sie auf die jeweils aktuellste Version der Regelungen.
In seinem Brief vom 08.01.2021 wendet sich der nds. Kultusminister Grant Hendrik Tonne direkt an die Erzieherinnen und Erzieher, Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen.
Entwurfsfassung unter Vorbehalt einer neuen Niedersächsischen Corona-Verordnung
Ministerbrief an Kitas und Kindertagespflege
05.01.2021
Bis auf weiteres: Regelung vom 16.12.2020 für die KTP weiterhin gültig
Mit Blick auf die bundesweit verlängerten und verschärften Lockdown-Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie stehen an Schulen und Kitas in Niedersachsen Veränderungen an.
Für die Kindertagespflege hat bis auf Weiteres die vorweihnachtliche Regelung vom 16.12.2020 Bestand (s. unten). Sobald neue Ergebnisse zur Regelung ab dem 11. Januar 2021 vorliegen, werden wir diese in Abstimmung mit dem Kultusministerium an dieser Stelle zeitnah veröffentlichen.
13.12.2020
Weihnachtsferien und Jahreswechsel
Kindertagespflegestellen dürfen geöffnet bleiben
Entsprechend der Bund-Länder-Beratungen vom 3. Advent befindet sich auch Niedersachsen seit dem 16.12.2020 in einem weitgehenden „Lockdown“. Anders als jedoch im Frühjahr bedeutet dies für Angebote der Kindertagespflege keine Betriebsuntersagung. Diese dürfen (genau wie Kindertageseinrichtungen) grundsätzlich geöffnet bleiben. Dennoch bittet der Kultusminister nachdrücklich darum: „Wer es einrichten kann, soll seine Kinder zu Hause betreuen und so einen Beitrag zum Herunterfahren des öffentlichen Lebens leisten.“ (Presseinfo des MK vom 13.12.2020)
Gleichzeitig wurden durch das Kultusministerium Voraussetzungen geschaffen, dass unter bestimmten Bedingungen die Zuwendungen aus der RKTP weiterhin an die örtlichen Träger der Jugendhilfe gewährt werden. Aus gegebenen Anlass hat das Kultusministerium daher die FAQs zum Betrieb der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege überarbeitet.
Alle Informationen hierzu können Sie auf der Seite des Nds. Kultusministeriums nachlesen:
FAQs zum Betrieb an Kindertageseinrichtungen
09.11.2020
SodEG bis Ende März 2021 verlängert
Das Sozialdienstleister-Einsatz-Gesetz (SodEG) ist bis Ende März 2021 verlängert worden. Nach diesem Gesetz ist es möglich, den Einsatz von Sozialdienstleistern, die aufgrund der Corona-Pandemie nicht tätig sein können, durch Bundesmittel finanzieren zu lassen. Nach dem SodEG zählen auch Kindertagespflegepersonen zu den Sozialdienstleistern. Auch ist es ggf. möglich, Betriebskosten erstattet zu bekommen.
Dies ist nur möglich, wenn es keine andere Finanzierung gibt.
Mehr erfahren Sie hier.
Quelle: bvktp
02.08.2020
Kostenfreie Corona-Tests für Kindertagespflegepersonen
Kindertagespflegepersonen, die Kontakt mit infizierten Personen hatten, selbst aber (noch) keine Symptome einer Erkrankung zeigen (asymptomatische Kontaktpersonen), können sich beim Gesundheitsamt oder einer beauftragten Stelle kostenfrei testen lassen. Dies hat das Bundesgesundheitsministerium in einer Verordnung erlassen und bekannt gegeben.
Die gesamte Verordnung finden Sie hier.
Quelle: BVKTP
02.07.2020
Überbrückungshilfe für Tagespflegepersonen
Die Zeit der Corona-bedingten Schließungen und Einschränkungen hatte bei einigen Kindertagespflegepersonen erhebliche finanzielle Einbußen zur Folge. Nicht alle konnten von den staatlichen Maßnahmen zur Weiterfinanzierung profitieren.
Die Bundesregierung hat mit dem Konjunkturprogramm auch ein Überbrückungshilfe-Programm auf den Weg gebracht.
Ziel ist die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz von Soloselbstständigen sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen, die durch Corona-bedingte vollständige oder teilweise Schließungen oder Auflagen erhebliche Einnahme- oder Umsatzausfälle erleiden. Das ist der Fall, wenn Einnahmen bzw. Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist. In diesem Fall gewährt das Bundesprogramm Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert, dass auch Kindertagespflegepersonen von den Hilfen profitieren können.
Der Nachweis Ihres Einnahmeeinbruchs und der erstattungsfähigen Fixkosten erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. In der ersten Stufe (Antragstellung) sind die Antragsvoraussetzungen und die Höhe der erstattungsfähigen Fixkosten mit Hilfe einer Steuerberatung/Wirtschaftsprüfung glaubhaft zu machen, in der zweiten Stufe (nachträglicher Nachweis) mit Hilfe einer Steuerberatung/Wirtschaftsprüfung zu belegen. Die Kosten für die Steuerberatung können ebenfalls geltend gemacht werden.
Die Durchführung der Förderung, u.a. Antragstellung, Prüfung, Bewilligung, Auszahlung etc. erfolgt durch die Länderstellen, die bisher auch die Soforthilfen ausgezahlt haben (u.a. Bezirksregierungen, Förderinstitute etc.). Es werden noch FAQ's für die Adressatinnen und Adressaten der Überbrückungshilfen von der Bundesregierung erstellt.
Hier finden Sie die Eckpunkte des Programms für die Überbrückungshilfen.
Quelle: BMFSFJ
08.05.2020
Info-Paket: Öffnung der Kindertagespflege ab dem 11. Mai 2020
Die Niedersächsische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 8. Mai 2020, die mit dem 11. Mai 2020 in Kraft getreten ist, löst die bis dahin gültige Verordnung vom 17.04.20 ab. Sie regelt, dass der Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Kinderhorten untersagt ist und weiterhin nur eine (ausgeweitete) Notbetreuung gilt.Tagespflegepersonen und Großtagespflegestellen hingegen sind von der Verordnung nicht weiter betroffen und können ab dem 11.05. 2020 den Regelbetrieb wieder aufnehmen.
Das bedeutet, dass bei der Kindertagespflege keine Einschränkungen mehr gelten, auch nicht für die Großtagespflege. Die Aufhebung der Betriebsuntersagung bedeutet damit auch, dass die Finanzierung der Kindertagespflege ab dem 11.05.20 wieder regulär nach der Richtlinie KTP erfolgt. Angelegenheiten von Hygiene und Arbeitsschutz von Kindertagespflegepersonen regeln die örtlichen Träger.
Die FAQ-Liste auf der Website des Kultusministeriums wird entsprechend aktualisiert.
Die Inhalte des aktuellen Infopaketes des Nds. Kultusministeriums für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege finden Sie hier:
Rahmenhygieneplan
Umgang mit schützenswerten Beschäftigten
Für Tagespflegepersonen, die derzeit nicht betreuen können, enthält das Impulspapier Ideen und Anregungen, wie sie in dieser Zeit den Kontakt zu Eltern und Kindern halten können.
Impuls-und Ideenpapier zur Teilhabe von Kindern
Zur Finanzierung der Kindertagespflege
Aus der am 11.05.2020 in Kraft getretenen neuen "Niedersächsischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie" ergeben sich die Regelungen zur Finanzierung der Kindertagespflege gemäß der Förderrichtlinie des Landes RKTP und der besonderen Finanzhilfe nach §18 KiTaG.
22.04.2020
Die Landesregierung sieht eine "deutliche und nachhaltige Entspannung" im Infektionsgeschehen um das Coronavirus in Niedersachsen. Mit Datenstand 01.05.2020 hat das RKI die Reproduktionszahl auf R = 0,79 ..(95%-Prädiktionsintervall: 0,66-0,90) geschätzt. Das bedeutet, dass zehn mit SARS-CoV-2 infizierte Personen etwa sieben bis neun weitere Personen angesteckt haben.
Angesichts dieser Lage hat die Landesregierung jetzt einen Plan aufgestellt, um viele Einschränkungen schrittweise zu reduzieren. Der „Niedersächsische Weg in einen neuen Alltag mit Corona“ ist das bundesweit erste Gesamtkonzept dieser Art. Es sieht unter anderem vor, die Kindertagespflege ab dem 11. Mai 2020 wieder für den Regelbetrieb zu öffnen. Die Großtagespflege wird gesondert betrachtet.
Nähere Infos dazu, wie die einzelnen Stufen der "Exit-Strategie" für die Kinderbetreuung in Niedersachsen umgesetzt werden sollen, hat das Kultusministerium herausgegeben.
Pressemitteilung Nds. Weg zu einem neuen Alltag mit Corona v. 04.05.2020
Stufenplan_Neuer Alltag in Niedersachsen_04.05.2020
Zeitstrahl_zum Stufenplan_04.05.2020
Exitstufen Kita und KTP Kultusministerium_29.04.2020
22.04.2020
Mit folgendem Informationsschreiben zur Notbetreuung in Zusammenhang mit der Nds. Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus (s. Meldung vom 20.04.2020) wendet sich das Nds. Kultusministerium an die örtlichen Träger der Jugendhilfe.
Infoschreiben zur Notbetreuung in Nds.
Fragen und Antworten zur Einrichtungsschließung und Notbetreuung für Kindertageseinrichtungen werden zeitnah vom Kultusministerium an folgender Stelle aktualisiert:
FAQs zu Einrichtungsschließung und Notbetreuung
20.04.2020
Nds. Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus
Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus setzt die Landesregierung zügig die Empfehlungen des Krisenstabs um. Dabei orientiert sie sich eng an den Leitlinien der Bundesregierung und der Regierungschefs der Bundesländer zur Bekämpfung der Corona-Epidemie.
Nachfolgend finden Sie die neue Verordnung, die am 17.04.2020 zum Umgang mit der Corona-Epidemie in Niedersachsen ergangen ist. Sie tritt ab dem 20.04.2020 in Kraft.
Die Verordnung geht zurück auf den am 15.04.2020 in einer Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder gefassten Beschluss: Beschluss der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 15. April 2020
Verstöße gegen die Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus werden entsprechend des am 08.04.2020 vorgestellten Bußgeldkatalogs geahndet.
Nds. Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen
17.04.2020
Frühpädagogische Fachkräfte in Kitas und Tagespflege für Studie gesucht!
Das Team des Lehrstuhls Elementar- und Familienpädagogik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg (Leitung Prof. Yvonne Anders) führt gerade eine Studie zur Situation von frühpädagogischen Fachkräften in Kitas und Kindertagespflege während der Corona-Zeit durch. Im Hinblick auf die Fachkräfte möchten die Studiengruppe untersuchen, wie sie gerade mit der aktuellen Tätigkeitssituation umgehen, welche Ideen zur aktuellen Elternzusammenarbeit sie haben und ob sich Einstellungen und Nutzung von digitalen Medien zum Kontakt mit den Eltern in dieser Zeit geändert haben.
Das Team ist besonders daran interessiert, dass nicht nur die Fachkräfte in den Kitas berücksichtigt werden, sondern auch Fachkräfte in der Kindertagespflege, die noch einmal vor andere Herausforderungen gestellt sind. Die Befragung dauert ca. 15 min. Bitte machen Sie mit und teilen Sie den Link zur Befragung auch mit Kolleginnen und Kollegen in Ihrer Region. Je mehr Fachkräfte teilnehmen, desto aussagekräftiger sind die Ergebnisse.
Online-Befragung KTP in Corona-Zeiten
14.04.2020
Finanzierung der Kindertagespflege während der Ausbreitung des Corona-Virus
Das Landesjugendamt informiert mit folgendem Schreiben über die Finanzierung der Kindertagespflege während des Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 die Auslegung der Förderrichtlinie des Landes Niedersachsen (RKTP) sowie den Rahmen der besonderen Finanzhilfe §18a des KiTaG.
Wie die Ausfallzeiten derjenigen Tagespflegepersonen finanziert werden, die zur Risikogruppe zählen und aufgrund dessen keine Notbetreuung anbieten können, haben wir für Sie beim Ministerium angefragt (s. Link unten).
Informationsschreiben zur Finanzierung lt. Förderrichtlinie und §18 der KTP
Finanzierung von TPP die zur Risikogruppe zählen
17.03.2020
Coronavirus: Informationen zur Schließung und Notbetreuung
Mit fachaufsichtlicher Weisung vom 13.03.2020 hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung die Gesundheitsämter angewiesen, u. a. den Betrieb von sämtlichen Kindertageseinrichtungen, Kinderhorten und der nach § 43 Abs. 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) erlaubnispflichtigen Kindertagespflege mit Wirkung vom 16.3.2020 bis einschließlich 18.04.2020 zu untersagen. Ausgenommen von dieser fachlichen Weisung ist die Notbetreuung in kleinen Gruppen. (s. Eilmeldung vom 13.03.2020)
Die nachfolgenden FAQs sollen Handlungssicherheit im Umgang mit den Folgen dieser fachaufsichtlichen Weisung und den daraufhin durch die Gesundheitsämter ergangenen infektionsschutzrechtlichen Verboten des Betriebs der vorgenannten Gemeinschaftseinrichtungen geben.
13.03.2020
EILMELDUNG: Kitas und KTP-Stellen müssen geschlossen werden
Alle niedersächsischen Kindertageseinrichtungen und erlaubnispflichtige Kindertagespflegestellen müssen vom 16.03. - 18.04.2020 ihren Betrieb einstellen.
"Nach aktueller Bewertung der durch das Coronavirus bedingten Infektionslage durch die zuständigen Stellen in Niedersachsen wird ab Montag, 16.03.2020 bis zum 18.04.2020 allen Kindertageseinrichtungen und erlaubnispflichtigen Kindertagespflegestellen der Betrieb untersagt.
Es handelt sich um eine Schutzmaßnahme nach § 28 Abs.1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Die Schließung erfolgt aufgrund einer fachaufsichtlichen Weisung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung."
Über weitere Verfahrensschritte informieren wir Sie schnellstmöglich an dieser Stelle.
Die vollständige Information finden Sie hier:
Informationen für Einrichtungsträger
03.03.2020
Coronavirus: Anweisungen für Kindertageseinrichtungen
Am 28. Februar 2020 hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung gemeinsam mit dem Nds. Kultusministerium Basisinformationen zum Umgang mit dem Coronavirus auch für Kita und Kindertagespflege veröffentlicht. Hier ist aufgeführt, wie die Tagespflegeperson im Verdachtsfall vorgehen muss.