Fakten und Empfehlungen zur Kindertagespflege 2021
Zum 01.01.2021 sind die Fakten und Empfehlungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu den Regelungen in der Kindertagespflege aktualisiert worden.
Was hat sich geändert?
● Anpassung der Rechengrößen für die Sozialversicherungsbeiträge und des Grundfreibetrags für die Einkommensteuer.
● Unter 5. Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen wurde ein neuer Absatz (5. Absatz) eingefügt:
"Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind dagegen nicht zur hälftigen Erstattung von Beitragsanteilen verpflichtet, die nicht aus der öffentlich finanzierten Kindertagespflege, sondern durch andere eigene Einkünfte der Kindertagespflegeperson hervorgerufen werden."