Was ist Kindertagespflege?

Kindertagespflege ist eine familiennahe Betreuungsmöglichkeit bei der maximal fünf Kinder von einer Kindertagespflegeperson betreut werden. Die Betreuung findet im Haushalt der Kindertagespflegeperson, der Eltern/Sorgeberechtigten des Kindes oder in anderen geeigneten Räumen statt (s. Formen der KTP). Der familiäre Rahmen, der günstige Betreuungsschlüssel und die persönliche Zuordnung zu einer gleichbleibenden Betreuungsperson charakterisieren die Kindertagespflege als besonders geeignete Betreuungsform für die ganz Kleinen. Individuelle Betreuungsbedürfnisse von Kindern und Eltern können  berücksichtigt werden.

Seit 2005 stellt die Kindertagepflege für Kinder von 0 bis drei Jahren ein gleichwertiges Betreuungsangebot gegenüber der institutionellen Betreuung dar und wird ebenso öffentlich gefördert. Seit August 2013 haben Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres und bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege. Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zur Einschulung haben einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung, bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespflege. Neben der Betreuung für unter Dreijährige wird die Kindertagespflege auch für ältere Kinder gewählt, wenn die Betreuungszeiten in Kita oder Schule nicht ausreichen. Sie ergänzt dann die institutionelle Betreuung. Ein besonderer Vorteil der Kindertagespflege ist ihre Flexibilität – Betreuungszeiten können, auch bei ungewöhnlichen Arbeitszeiten der Eltern, individuell abgesprochen werden.

Im häuslichen Umfeld bieten sich vielfache Möglichkeiten dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der auch in der Kindertagespflege gilt, nachzukommen. Im gemeinsamen Alltag können vertrauensvolle Beziehungen aufgebaut werden. Durch die enge Bindung zur Kindertagespflegeperson entsteht eine sichere Basis, von der aus das Kind seinen Forscher- und Entdeckergeist ausleben kann. Der niedrige Betreuungsschlüssel ermöglicht der Kindertagespflegeperson die einzelnen Kinder intensiv zu beobachten, ihre Interessen aufzugreifen und die Entwicklung der individuellen Bildungsprozesse des Kindes zu fördern. Durch den täglichen Kontakt können Eltern und Kindertagespflegeperson eng zusammenarbeiten und so gemeinsam das Kind fördern.

Rechtsgrundlage
Die bundesweit geltenden gesetzlichen Regelungen zur Kindertagespflege finden sich im Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII). Seit dem 01.08.2021 ist die Kindertagespflege auch landesrechtlich im  Niedersächsischen Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) verankert sowie in der dazugehörigen Durchführungsverordnung (DVO).

Nach dem NKiTaG, § 19 ist es möglich, dass Kindertagespflegepersonen zusammenarbeiten, um gemeinsam mehr als fünf Kinder zu betreuen. Diese Form der Kindertagespflege, häufig „Großtagepflege“ genannt, ist in Niedersachsen an bestimmte Voraussetzungen gekoppelt. Näheres hierzu finden Sie unter Großtagespflege.

In jedem Fall ist Voraussetzung für die Tätigkeit einer öffentlich geförderten Kindertagespflegeperson eine Prüfung ihrer persönlichen Eignung, der fachlichen Kenntnisse (die sich die Kindertagespflegeperson durch eine Qualifizierung oder eine pädagogische Ausbildung angeeignet hat), der Räumlichkeiten und die Erteilung der Pflegeerlaubnis durch das zuständige Jugendamt.

Die sorgfältige Prüfung der Eignung von Bewerber*innen und Bewerbern für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson ist ein zentrales Element der Qualitätssicherung in der Kindertagespflege. Ebenso der gesetzlich verankerte Anspruch von Kindertagespflegepersonen auf fachliche Begleitung durch Fachberatungskräfte.

Informationen zu den Qualifizierungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten von Kindertagespflegepersonen in Niedersachsen finden Sie auf der Internetseite "Fort- und Weiterbildung in der Kindertagespflege" des Nds. Kultusministeriums.

Weiterführende Informationen und Gesetzestexte finden Sie hier:

Relevante Bundesgesetze zur KTP (Zusammenfassung vom BVKTP, Stand: 08/2021)
Relevante Paragrafen des NKiTaG zur KTP (Zusammenfassung vom NKTPB, Stand: 08/2022)
Niedersächsisches Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG, Stand: 01.01.2022)
Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (DVO-NKiTaG; Stand: 11.10.2022)
Fakten und Empfehlungen zu den Regelungen in der Kindertagespflege  (BMFSFJ, Stand: 01.01.2022)