Artikel aktualisiert! NKiTaG geändert

    Ab sofort ist die Kindertagespflege im Niedersächsischen Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) explizit genannt. Das bedeutet: Kinder in Kindertagespflege sind bis zur Einschulung zur Teilnahme an der zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe (Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen) verpflichtet. Die Erziehungsberechtigten können der Teilnahme ihres Kindes jedoch schriftlich widersprechen.

    Wir haben die Formulierung überarbeitet, um klarzustellen, dass die Verpflichtung die Kinder betrifft und nicht die Kindertagespflege selbst. Die Eltern haben das Recht, der Teilnahme ihres Kindes schriftlich zu widersprechen.