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Landtagsbeschluss zu Änderungen des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG)

    In der Plenarsitzung des Landtags wurden am 17. Juni 2024 Änderungen des NKiTaG beschlossen. 

    Für die Kindertagespflege bedeutet dies: in § 39 Abs. 2 wurde die Angabe „31. Juli 2024“ durch die Angabe „31. Juli 2028“ ersetzt.

    Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt